Dezember 2020

Dezember 2020 - 33. Jahrg. - Nr. 131

Inhaltsverzeichnis:
Corona und kein Ende
Unsere Tauschabende
Postgebühren
Bleisulfid – und nichts dazugelernt
Neue Ideen der Deutschen Post
Weihnachtsgruß der Stadt Germering
Wir trauern um
 

Corona und kein Ende

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Vatikanstadt – Aerogramm – 10.9.2020 – An die Märtyrer und Helden des Coronavirus – Arzt, eine Krankenschwester und einen Priester, während sie einen Kranken liebevoll behandeln – Wertstempel: Moleküle eines Virus, durch die ein Virus mit einem Impfstoff neutralisiert werden kann

Die Vatikanstadt feiert mit diesem Aerogramm diejenigen, die sich um die schwer an Corona Erkrankten kümmern, bezeichnet sie sogar als Helden und Märtyrer. Ein Priester dürfte allerdings keinen Zugang zu den Erkrankten erhalten, das Risiko wäre für beide zu groß. Vielleicht ist es auch nur ein Hinweis, das vielleicht Beten noch helfen könnte. Aber müsste da man nicht gläubig sein?

Dabei legen wir gerade in Bayern doch so großen Wert auf unsere christliche Weltanschauung, Wie steht im Markusevangelium 12,31): „… Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Kein anderes Gebot ist größer …“

Nun ja, wichtiger ist wohl der Bestand unserer Wirtschaft, und da nur unsere Alten hoch gefährdet sind ist zu bedenken, dass diese ja sowieso keine hohe Lebenserwartung mehr haben. Jede Einschränkung in einem Lockdown führt sofort zur Frage, warum ich nun nicht mehr das tun darf, was einem anderen erlaubt ist. Das wichtigste Argument ist die uneingeschränkte persönliche Freiheit. Aber war der Wahlspruch der Französischen Revolution nicht Liberté, Égalité, Fraternité. Von Gleichheit und Brüderlichkeit ist nicht mehr Rede, nur der Einzelne zählt noch.

Gerade hier spielt der Glaube eine tragende Rolle. Unterschied die Kirche noch zwischen Glaube und Irrglaube, können wir froh sein, wenn Irrgläubige nicht gleich auf dem Scheiterhaufen landen. Obwohl, bei manchen Mitbürgern könnte sogar das ein Segen sein.
Corona gibt es nicht! Corona ist nur eine Verschwörung geheimer Mächte! Und weil das alles so ist, darf ich tun und lassen was ich will! Und selbst für diejenigen, welche die Beschränkungen beachten, tun alles, was nicht explizit verboten ist. Zwar sind bei Verstößen gerade bei uns in Bayern hohe Bußgelder angedroht, aber meist wird nur auf die Einsicht und Vernunft der Menschen vertraut und freundlich ermahnt.

Muss man nun überrascht sein, dass die Pandemie mittlerweile diese Ausmaße angenommen hat? Die Frage, ob und wie wir unsere Tauschabende und unseren Großtauschtag durchführen wollen, können wir uns ersparen. Die Stadthalle und die Gaststätten sind geschlossen. Die Hoffnung, dass sich das bald ändert, werden von Tag zu Tag geringer. Gibt es Hoffnung durch einen Impfstoff? Der ist gefährlich! Das ist Gentechnik! Wir sind nur Versuchskaninchen! Wichtiger scheinen eher die Fragen, wie wirksam er ist – 95 % ist zwar hoch wirksam, aber 5 %, also über 4 Millionen Menschen in der BRD, bleiben ungeschützt – ob er Infektionen anderer verhindert – oder nur gegen die eigene Erkrankung hilft – wie verträglich er ist – Schwangere oder Allergiker besser doch nicht impfen, weil dies noch nicht getestet – und wie lange der Schutz anhält. Noch wichtiger, wie lange wir brauchen, bis hinreichend viele überhaupt geimpft sind bzw. sich impfen lassen.

Ich finde die positive Einstellung vieler Vereine zwar gut, wenn sie ihre Veranstaltungen planen, als gäbe es Corona nicht, aber ist dies sinnvoll? Meist werden sie dann doch kurzfristig abgesagt. Vor ein paar Tagen konnte man erst die Stempelinformation der Deutschen Post vom 27.11.2020 downloaden und erfuhr damit, dass der Stempel Wuppertal von 28.11.2020 vor 3 Wochen zurückgezogen wurde, einen Tag vor dem eigentlichen Erscheinungstermin. Die Stempelinformationen vom 11.12.2020 sind mit gut einer Woche Verspätung erschienen, das .pdf lässt sich aber leider nicht öffnen.

Samuel Fleischhacker

Unsere Tauschabende

Aufgrund dieser desaströsen Aussichten hält es der Vorstand für sinnvoll, dass wir erst dann wieder Ter­mine bekanntgeben, wenn sie mit Sicherheit stattfinden können. Wir gehen nicht davon aus, dass dies vor April möglich sein wird. Zeichnen sich praktikable Möglichkeiten ab, werden wir Sie informieren.

Der Vorstand

Postgebühren

Erschienen ist die Broschüre „Preise und Leistungen“ der Deutschen Post, gültig ab 1.1.2021.

Download: www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-012021.pdf

Die Änderungen betreffen erwartungsgemäß nur Randgebiete:

  • Seit Januar 2021 wird eine gemeinsame Post & DHL App angeboten
  • Neue Produkt- und Preisstruktur bei E-POST
  • Neue Produktbezeichnung bei WERT National und International
  • Neu: Service Sendungsverfolgung Brief bei verschiedenen Produkten und Zusatzleistungen möglich
  • Neu: Briefankündigung jetzt auch für POSTFACH
    Neue Preise im internationalen Briefbereich: BRIEF WARENPOST INTERNATIONAL, PRESSE
  • INTERNATIONAL, BRIEFE INTERNATIONAL ZUM KILOTARIF, DIALOGPOST INTERNATIONAL, PRESSE INTERNATIONAL – KILOTARIFE, PRESSE INTERNATIONAL – M-BEUTEL
  • Der Service Mailingfactory wird ersetzt durch den Print-Mailing Planner
  • Umbenennungen von optionalen Serviceleistungen bei DHL
  • Frankiermöglichkeiten bei DHL Päckchen
  • Mit DHL EXPRESS das Versandlabel als QR-Code über die DHL Online Frankierung erstellen und in der Filiale ausdrucken lassen
  • Die Serviceleistung HANDYPORTO heißt jetzt MOBILE BRIEFMARKE
  • Der Service POSTFINDER heißt jetzt STANDORTFINDER
  • Neue Preise bei elektronischer Adressinformation

Die für Privatkunden üblichen Versandarten für Briefe sind im ersten Blick unverändert.

Das DHL-Päckchen M (Deutschland) wird 0,40 € billiger, das DHL-Paket (Deutschland) 10 kg um 1,– €, 31,5 kg um 2,– € billiger.

Alle Angaben ohne Gewähr.                                              

 Samuel Fleischhacker

Bleisulfid – und nichts dazugelernt

Unser Mitglied und 2. Vorsitzender Werner Wirges hat mir einige Artikel aus der DBZ zukommen lassen, welche interessant sein könnten. Als ich Bleisulfid las, sträubten sich schon meine Nackenhaare.

Im DBZ Heft 13/2020 wird auf die Broschüre „2000–2020 Zwanzig Jahre Bleisulfidskandal“ von Peter Feuser hingewiesen. Der Rezensent „tb“ (Thorsten Berndt ?) sieht sich bei diesem Thema befangen, weil er sich bei der Aufbewahrung einfach an die Grundsätze der Archivare hält. Er hat es aber trotzdem für seine Privatbibliothek bestellt.

Interessant sein Fazit: Weshalb können immer noch neue Schäden entstehen? Wenn auch nur der Verdacht besteht, dass ein Material Archivalien schaden könnte, muss man es entfernen, lautet ein weiterer Grund­satz der Archivare. Vielleicht mangelt es der Philatelie nicht an Erkenntnissen über Einzelfälle, sondern an Grundwissen zu Papier, Druckfarben und anderem.

In der Sendung „Kunst & Krempel“ empfehlen die Experten jedem Besitzer von Druckgrafiken, diese vor Luftfeuchtigkeit und Licht, besonders UV-Licht zu schützen. Museen, die mittelalterliche Buchmalereien [Kunst!] zeigen, haben Listen von hunderten Materialien, die fernzuhalten sind und strenge Vorgaben für Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Licht. Bei Briefmarken [wohl eher Krempel?] genügt das Fernhalten von PVC-Folien.

Da das spröde PVC, ein Kettenpolymer von Vynilchlorid (ClHC=CH2), erst durch den Zusatz von Weichmachern, oft ölige Substanzen, elastische Eigenschaften erhält – und das oft in sehr hohen Anteilen – können diese Farben verändern oder sogar lösen. So kommt es vor, dass aus dem Inhalt von PVC Farben gelöst werden, so dass sogar die Folie gefärbt wird. Einige (alte) Folien stinken nach Jahren noch unerträglich. Allein deshalb ist die Verwendung von PVC-Folien höchst kritisch. Schreibt in DBZ Heft 9/2020 Lars Böttger „Aus Orange wird Braun“, dass aus den PVC-Folien Schwefelatome austreten können – mit Wanderschuhen oder jetzt im Winter mit Schneeschuhen? – so sind diese weder im PVC, und nur ganz selten in den Weichmachern, vorhanden. Außerdem dürfen sie dann dort nicht stark gebunden sein, denn sie müssen ja reaktionsfähig sein, um Schaden zu verursachen. Nach 20 Jahren sollte vielleicht ein Chemiker eine passende chemische Reaktion aufzeigen, die damit von Bleioxid zu Bleisulfid führt. Merkwürdig, dass er Verfärbungen durch Bleisulfidschäden mit einem Bad in Wasserstoffperoxid wieder zurück verwandelbar hält, entsteht dadurch neben einer Aufhellung auch des Papiers eine Umwandlung nicht in die Originalfarbe, sondern in weißes Bleisulfat. Eigentlich genauso eine Fälschung wie die Wandlung einer dunkelgrünen 10 Pf. Posthorn (Mi-Nr. 128) in eine blaue durch Salzsäuredämpfe. Allerdings ist dies leichter zu sehen.
 

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Orient-Express-Vignette

Ein sehr interessantes Thema hat er mit der Verfärbung von alten Papieren aufgegriffen, die oft mehr oder weniger sachgerecht chemisch gereinigt und aufgehellt werden. Als Ursache gibt er Pilzbefall (Stockflecken) an. Es gibt aber eine gefährlichere Art der Entstehung einer Braunfärbung von Papier. 1843 wurde ein Verfahren zur Herstellung von Papier aus Holzschliff erfunden, das durch hohe Ligninanteile stark vergilbt. 1866 wurde das Sulfitverfahren erfunden, mit dem Lignin in Ligninsulfonsäure überführt, das leicht aus den Cellulosefasern entfernt werden konnte. Schon 1807 wurde der leicht basische

Tierleim weitgehend durch Aluminiumkaliumsulfat-Dodecahydrat (Alaun) ersetzt. Diese leicht saure Substanz verbessert die Faserbindungsfähigkeit, zerstört diese jedoch bei längerer Lagerung, vor allem, wenn unaufgeschlossene Holzstoffanteile doch noch im Papier enthalten waren, die zu starker Säurebildung führen, und auch noch Feuchtigkeit und Luftschadstoffe hinzukommen. Kommt solches Papier auf moderneres mit Calciumcarbonat gepuffertes Papier zu liegen, kann selbst dieses erheblichen Schaden nehmen und stark verfärbt werden.

In der DBZ Heft 6/2020 stellen Uwe Dielmann et al. in „Braun durch Bleisulfid“ recht anschaulich den Einsatz einer energiedispersiven Röntgenfluoreszenzanalyse (EDRFA, engl. energy dispersive X-Ray fluorescence, EDXRF) zur Farbbestimmung vor, durchgeführt von den Mitautoren Ute und Dr. Elmar Dorr. Dadurch konnte der Nachweis erbracht werden, dass es neben der roten Orient-Express-Vignette keine braune Variante gibt. Einige Mitautoren setzten einem Teil einer roten Vignette einer Thiocetamid-Lösung mit ein paar Tropfen schwacher Salzsäure dem entstehenden Schwefelwasserstoff aus, der zu einer Braunfärbung führte. Damit konnte nachgewiesen werden, dass der ursprüngliche rote Blei(II,IV)-oxid-Farbstoff, auch Bleimennige, Mennige oder Blei(II)-orthoplumbat genannt, in grauschwarzes Blei(II)-sulfid umgewandelt wurde. Behandelt mit Wasserstoffperoxid entsteht weißes Blei(II)sulfat.

Schwefelwasserstoff, selbst in niedrigen Dosen leicht am Geruch erkennbar – man denke nur an die Stinkbomben – ist in geringen Mengen als Luftschadstoff vorhanden. Selbst der Mensch gibt ihn durch Flatulenzen und Mundgeruch – deutlich am Geruch erkennbar – ab. Wäre kein Schwefelwasserstoff in der Luft unserer Wohnungen vorhanden, dann dürften Silberlöffel im Laufe der Zeit nicht schwarz anlaufen. Aber das muss ja wohl ein völlig anderer chemischer Prozess sein! Aber auch dieses „Anlaufen“ beruht auf der Bildung von Silbersulfid aus der Reaktion des Silbers mit Luftsauerstoff und dem in Spuren vorhandenen Schwefelwasserstoff: 4 Ag + 2 H2S + O2 ->  2 Ag2S + 2 H2O. Trotzdem kann nicht sein, was nicht sein soll! (Ein Mantra aller Verschwörungstheoretiker.)

Im DBZ Heft 8 und 10/2020 werden im Artikel „Klare Farbbestimmung“ von Claudius Koschel werden die Voraussetzungen für Farbbestimmungen erläutert, z. B. der Einsatz konstanter Tageslichtquellen, wie sie die Druckindustrie verwendet, die Definition einer Farbe durch die Spektralkurve des reflektierten Lichts eines Objekts und die Problematik der eigenen menschlichen Farbwahrnehmung. Besonders interessant ist der Vergleich zwischen dem Dreibereichsverfahren, bei dem mittels Fotodioden die Helligkeiten der reflektierten Farbanteile Rot, Grün, Blau gemessen werden, wie das auch bei Scannern für PCs geschieht, wobei letztere natürlich weder geeicht, noch messgenau sind, und dem Spektralverfahren. Hier wird eine Spektralkurve aufgenommen, die eine wesentlich höhere Aussagekraft besitzt, da sie eine charakteristische Kurvenform anbietet. Damit können Marken hervorragend miteinander verglichen werden und es kann sehr deutlich auch zwischen Farbabweichungen und tatsächlich verschiedenen Farben unterschieden werden, weil diese dann keine ähnliche, sondern eine deutlich unterscheidbare Kurvenform haben. Diese Art der Farbbestimmung ist eindeutig und nachvollziehbar. Damit ist eine saubere Einklassifizierung von Markenfarben möglich. Der übliche Vergleich durch Inaugenscheinnahme mit vorliegenden Musterstücken mutet dazu geradezu altertümlich an. Bereits vor Jahren wurde genau diese Thematik ähnlich ausführlich in der philatelie beschrieben, aber ohne dass dies Beachtung fand. Dieses Jahr war es auch Thema eines VPEX-Symposiums zur Farbbestimmung im Auktionshaus Christoph Gärtner.

Hoffen wir, dass nun die Philatelie langsam erkennt, dass Briefmarken möglicherweise Druckerzeugnisse sind und diese, wie in einer Druckerei oder einem Museum, geprüft und gesichert werden können.

Wie fortschrittlich unsere organisierte Philatelie mit neuen Erkenntnissen wohl umgehen wird?

Wenden wir uns also zuletzt der philatelie 522 Dezember 2020 mit dem Artikel „Mister X und die schäd­lichen Folien“ zu. Auch wenn hier immer wieder Altgewohntes wiederholt wird und nur auf die Hersteller von Folien hingewiesen wird – neue Erkenntnisse finden wohl kein Interesse.

Mit einem Hinweis auf http://www.cwaller.de/deutsch.htm?teil4_2_luftschadtstoffe.htm~information würde ich gerne aufzeigen, wie sich Museen mit dem Problem auseinandersetzen. So testen diese z. B. mit dem Natriumazid-Test auf schweflige Verbindungen. Aber da geht es um Kunst, nicht um Krempel.

Samuel Fleischhacker

Neue Ideen der Deutschen Post

Die Handy-Frankierung ist wieder da! Falsch! Sie heißt jetzt Mobile Briefmarke! So funktioniert es:
 

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Schritt 1 - Mobile Briefmarke kaufen
Öffnen Sie die Post & DHL App, wählen Sie das passende Porto (Versand nur innerhalb Deutschlands) und „Code zum Beschriften“ aus und bezahlen Sie via PayPal.
Sie erhalten direkt Ihren Code, der 14 Tage lang gültig ist. Dieser besteht aus #PORTO und einer 8-stelligen Zeichenfolge, z. B.:
#PORTO
1MV5TER4

Schritt 2: Schreiben Sie den zweizeiligen Code mit einem dunklen Kugelschreiber oder feinen Filzstift rechts oben auf den Brief oder die Postkarte. Fertig!
 

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Ab Februar 2021 sollen nun die seit 2001 bereits bei vielen Frankiermethoden aufgebrachten Codes nun nicht nur auf den BriefmarkenIndividuell, sondern auch auf den vom Bund 2021 ausgegebenen 20 Marken Einzug halten.
Die Deutsche Post nennt diese Codes nur Matrixcode, obwohl der Data­matrix-Code zum Einsatz kommen. Dieser Code kann mehr als nur eine Nummer enthalten:

  • Buchstaben „DEA“ (DE - internationale Kennzeichnung Deutschland) und (A - Deutsche Post)
  • Kundennummer des Kunden, der die Frankierung erstellt hat. Bei Frankiermaschinen, Internetmarke etc. die jeweilige Seriennummer der Maschine bzw. der Portokasse
  • Art der Frankierung (Internetmarke, Frankiermaschine etc.)
  • Laufende Sendungs-Nr. je Frankiermaschine bzw. des jeweiligen Frankierers
    Erstellungsdatum des Frankiervermerks
  • Produkt Kennung / Produkt-Nr. wird von der Deutschen Post über die Preis-Produkt-Liste vorgegeben
  • Informationen zur Absicherung der Echtheit und Fälschungssicherheit des Matrixcodes – der sog.Cryptostring, ergänzt um einen Hash-Wert (analog digitaler Signatur)
  • Darüber hinaus können Kunden bei einigen Frankierarten auch eigene Daten, z.B. als Referenz oder zur Retourenbearbeitung (z.B. Vorausverfügungen) einbringen
  • Zusätzlich können weitere frankier- bzw. produktspezifische Informationen, wie z.B. diePREMIUMADRESS-ID oder Zählerstandsinformationen zu Frankiermaschinen enthalten sein. Auf Wunsch des Versenders können bei PREMIUMADRSS auch Elemente der Empfängeranschrift bei Verwendung entsprechender Datamatrixcodes (52x52 Module) aufgenommen werden.
     

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Damit wird eine Sendungsverfolgung auch für den Absender über die Post & DHL-App sehr vereinfacht.

Jede Briefmarke hat einen eigenen Matrixcode und wird dadurch von anderen unterscheidbar, so wie auch bei der Mobilen Briefmarke. Dadurch muss auch die

Stempelfarbe auf Blau umgestellt werden, denn mit schwarzer Farbe wäre der Code unlesbar. Eigentlich unnötig, da beim Durchlaufen der Sortieranlage der Code gelesen und geprüft wird und damit ungültig wird. Trotzdem wohl nötig, damit er von bereits genutzten Briefmarken bewusst entfernt werden muss (also kein Versehen vorgeschützt werden kann). Das Ablösen versehentlich nicht gestempelter Briefmarken wird auch sinnlos, weil sie durch die Briefzu­stellung ungültig geworden sind. Natürlich sind Fälschungen weiterhin möglich, aber welche Nummern sollen im Code, der zusätzlich gesichert ist, verwendet werden. Ein sicher unüberwindliches Hindernis.

Wer also zukünftig „gutgläubig“ gefälschte Briefmarken in ebay für einen Bruchteil des Frankaturwertes ersteigert, schadet nicht mehr der Post, sondern nur sich selber. Zwar versichert die Post, dass nur die unbedingt erforderlichen Daten der Codes gespeichert werden, aber Briefe mit gefälschten oder abgelösten Marken werden erkannt und aussortiert, so dass der Empfänger und ggf. auch der Absender leicht zu ermitteln ist, ohne dass etwas gespeichert werden müsste. Das Corpus delicti liegt ja vor.

Samuel Fleischhacker

Quelle: www.deutschepost.de/de/m/mobile-briefmarke.html, www.deutschepost.de/de/f/frankierung/matrixcode.html

Weihnachtsgruß der Stadt Germering

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Wir trauern um:

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