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Februar 2019 - 32. Jahrg. - Nr. 126
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Inhaltsverzeichnis: DSG-konforme Präsentation Geänderte Satzung VR 40285 mit 6.2.2019 Bericht vom Großtauschtag am 10.02.2019 Vereinsinterne Versteigerung am 22.02.2019 – Nicht Vergessen! Einladung zur Mitgliederversammlung am 22.03.2019 Änderung der Tagesordnung Interessante Tauschtage (Auswahl): Echt oder nicht echt, das Prüfzeichen Belege und Datenschutz
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DSGVO-konforme Präsentation
Wer 1915 zur Musterung antreten musste, ist heute sicher über 120 Jahre alt und damit entweder berühmt und bekannt oder doch wohl eher schon seit einigen Jahren tot, falls er den I. Weltkrieg überhaupt überlebt hat. Aber etwas googlen zeigt, das die Familie XXXXX in Döbeln noch immer bekannt ist. Also doch besser Name und Adresse unkenntlich machen. Aber wie steht‘s mit einem Verkauf, denn unkenntlich gemacht ist ja nur die Abbildung, nicht das Original?
Sind die beiden eigentlich Ganzsachen? Bei der ersten wurde eine Marke aufgeklebt, also ist sie eher ein Postformular. Bei der unteren war sie im Krieg wohl nicht mehr nötig, brauchte also auch keinen Wertstempel, aber durch das Dienstsiegel müsste sie nach Dr. W Fricke, „Was sind Ganzsachen“, eine sein, die jedoch mit dieser erweiterten Definition nur selten in Katalogen erscheinen. Trotzdem fehlt beiden die Eigenschaft, von einer Post ausgegeben zu sein, denn durch den Vermerk „Heeressache“ steht fest, dass dies das Heer war, nicht die Post.
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Geänderte Satzung VR 40285 mit 6.2.2019
Das Antsgericht München – Registergericht – hat uns mit Schreiben vom 7.2.2019 mitgeteilt, das unsere Mitgliederversammlung vom 18.5.2018 die Änderung der §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 der Satzung (gem. § 17 BGB Bl. 8 SB) beschlossen hat und die Änderung am 6.2.2019 eingetragen wurde. Damit ist sie ab 6.2.2019 gültig. Der unveränderte Text der Satzung wurde bereits im Vereinsboten Nr. 124 Oktober 2018 mitgeteilt und ist ab sofort auch auf unserer Webseite einsehbar.
Der Vorstand
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Bericht vom Großtauschtag am 10.02.2019
Mit unserem Großtauschtag konnten wir hinsichtlich der Besucher und Anbieter in gewohnter weise recht zufrieden sein. Wir hatten wieder das Erlebnisteam: Briefmarken, einen Sonderstempel und ein Wetter, das einem Verweilen in einer Halle zum Fröhnen der Sammelleidenschaft entgegen kam.
Das von uns gewählte Thema, der Umzug der MICHEL-Redaktion von Unterschleißheim nach Germering in die Indutriestr. 1 und ein Rückblick auf Hugo Michel, dem Begründer der MICHEL-Kataloge veranlasste den Chefredakteur des Schwaneberger Verlags Herrn Oskar Klan zu einem Besuch und zu interessanten Gesprächen mit ihm.
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Erfreulicherweise kamen auch viele Vereinsvorstände zum Gedankenaustausch wieder zu uns. Dabei ist festzustellen, dass wir mit der Wahl der Stadthalle gegenüber anderen Vereinen recht gut aufgestellt sind.
Samuel Fleischhacker
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Vereinsinterne Versteigerung am 22.02.2019 – Nicht Vergessen!
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Einladung zur Mitgliederversammlung am 22.03.2019 in der Stadthalle Germering, I. Stock, Lena-Christ-Saal, Landsberger Str. 39, 82110 Germering Änderung der Tagesordnung
Fristgerecht ging am 8.2.2019 mit Schreiben von 5.9.2019 folgender Antrag ein:
„Ich beantrage, dass die Germeringer Briefmarkenfreunde e. V. wieder in den Landesverband Bayerischer Philatelistenvereine e.V. im Bund Deutscher Philatelisten e. V. eintreten. Der Antrag wir unterstützt von ….“
Geänderte Tagesordnung:
- Begrüßung, Verlesen der Tagesordnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit, Annahme des Protokolls der letzten Mitgliederversammlungen, Protokollführung, Totenehrung
- Besprechung über die Zulassung der Anträge
- Bericht des Vorstands und des Kassiers
- Bericht der Kassenprüfer
- Genehmigung der Jahresberichte und Entlastung der Vorstandschaft
- Antrag: Verbleib im Landesverband Bayerischer Philatelisten-Verein e.V. – Zukunft der Germeringer Briefmarkenfreunde e. V.
- Wahl des Wahlausschusses (Wahlvorstand und 2 Beisitzer)
ggf. Abstimmung über geheime Wahl.
- Neuwahl der Vorstandschaft
a) 1. Vorsitzender b) 2. Vorsitzender c) 3. Vorsitzender d) Schatzmeister e) 2 Kassenprüfer und 1 Ersatzkassenprüfer für die Prüfung des Jahres 2019 f) Schriftführer g) 2 Beisitzer
- Festsetzung Jahresbeitrag für 2020 (derzeit 23.- €), ggf. Erhöhung wegen des LV-/BDPh-Beitrags auch rückwirkend für 2019 als mögliche Konsequenz aus TOP 6
- Ort und Termin des Jahresessens
- Verschiedenes (Aktionen 2019/2020)
Hinweis: Die Frist für Anträge zu dieser Mitgliederversammlung ist am 8.2.2019 abgelaufen.
Der Vorstand
Auf unserem Tauschtag am 10.2.2019 diskutierte ich mit dem Antragsteller, der mich fragte, ob es sinnvoll sei, seinen Antrag wieder zurückzuziehen, über die Auswirkungen eines solchen Vorgehens. Ich vertrat die Meinung, dass daraus wieder Diskussionen entstehen könnten, dass Ansichten von Mitgliedern unterdrückt würden und damit wieder die hinreichend bekannten Streitereien aufflammen würden.
Ich halte es für sinnvoll – vielleicht einmal in aller Ruhe – über die Zukunft unseres Vereins zu diskutieren, gerade, weil momentan auch der BDPh mit seinen Gedanken zu einer Strukturreform über seine eigene Zukunft nachdenkt.
Ich möchte nicht verschweigen, dass BDPh-Präsident Alfred Schmidt im Editorial der philatelie Nr. 499 Januar 2019 ein Bekenntnis zu den Ortsvereinen abgab mit der Aufforderung an Jeden einzelnen, „sich möglichst aktiv in die Arbeit des örtlichen Vereins einzubringen ...“ Zu Beginn des Artikels ist zur Strukturreform von Denkansätzen und fairem Debattieren die Rede, aber damit keine Aussage von ihm, was er selbst davon hält.
Apropos: Woher ich die Januar-philatelie habe? Ich bin auch Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft, und musste – im Gegensatz zu einer Vereinsmitgliedschaft – gem. BDPh-Satzung § 4 Abs. (5) c („Für den Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e. V. gilt die Regelung, dass nur für solche Mitglieder der angeschlossenen Vereine der Jahresbeitrag zu entrichten ist, für die nicht bereits über einen Verband ein Beitrag abgeführt wird.“) bisher keinen LV-/BDPh-Anteil entrichten. Seit Januar 2019 entrichte ich diesen anstandshalber zusätzlich zum ArGe-Mitgliedsbeitrag und erhalte auch die Verbandsnachrichten des LV Südwest, den ich als recht regen und informativen Landesverband kenne. Natürlich hätte ich auch Direktmitglied beim BDPh werden können, aber mit den dafür notwendigen Beitrag von 42,– € kann ich bereits einen großen Teil des ArGe-Mitgliedsbeitrags finanzieren.
Natürlich ist jedem unserer Mitglieder freigestellt, Direktmitglied – wie momentan für die Zukunft geplant – beim BDPh zu werden, aber besteht dann wirklich noch die Bereitschaft zusätzlich 23,– € Vereinsbeitrag zu löhnen, um unseren Verein am Leben zu erhalten? Auch wir benötigen einige Mittel für MICHEL-Kataloge und -Rundschau, Druck und Versand des Vereinsbotens, Webseite, Glückwünsche, Jahresessen, etc. und vor allen: Ohne Verein keine Vereinstreffen und kein Großtauschtag in der Stadthalle und keinen Zuschuss der Stadt dafür.
Es ist genügend Zeit, dass sich nun jedes Vereinsmitglied bis zur Mitgliederversammlung Zeit für Gedanken zur Zukunft unseres Vereins machen kann und überlegen kann wie in Anstand und Würde miteinander diskutieren könnte, falls ihr noch Wert auf mich als Schriftführer legt.
Vielleicht haben wir sogar wichtigere Themen, so z. B. die Besetzung eines 3. Vorsitzenden oder gar die eines Kassiers. Erwin Götzinger legt großen Wert auf den Hinweis, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kandidieren wird.
Auch sollten die Teilnehmer etwas mehr Zeit als üblich für die Versammlung einplanen, da mindestens zwei Mitglieder eine geheime Abstimmung für die Vorstandswahlen verlangen werden.
Ich bitte, die falsche Jahreszahl in der Einladung zur Mitgliederversammlung im letzten Vereinsboten zu entschuldigen. Das mit dem Kopieren kann halt tückisch sein.
Samuel Fleischhacker
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Interessante Tauschtage (Auswahl):
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24.02.2019
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München
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Ansichtskarten-Sammlerbörse Bürgersaal Fürstenried-Ost, Züricher Str. 35
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28.02. – 02.03.2019
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München
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Internationale Briefmarken-Börse München M.O.C. Veranstaltungscenter, Lilienthalallee 40 (U6 Kieferngarten) ACHTUNG! Eintritt 5,00 € / Tag
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10.03.2019
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Wasserburg am Inn
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Briefmarkenfreunde Wasserburg a. Inn e.V. Sport- und Freizeitzentrum Badria, Alkorstr. 14
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10.03.2019
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Regensburg
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Philatelisten-Vereinigung Regensburg e.V. Sporthalle der Regensburger Turnerschaft, Schopperplatz 6
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17.03.2019
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Rotthal-münster
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Sammlergemeinschaft Rotthalmünster e.V. Rottalhalle, Matthias-Fink-Str. 2
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24.03.2019
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Dachau
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Briefmarken-Sammler-Verein Dachau e.V. Adolf-Hölzl-Haus, Ernst-Reuter-Pl. 1a
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24.03.2019
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Nürnberg-Gartenstadt
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Briefmarkenklub Gartenstadt Nürnberg Gesellschaftshaus Gartenstadt, Buchenschlag 1
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28.03. – 31.03.2019
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Kamnik / Slowenien
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Alpen-Adria-Ausstellung 2019, Alpen-Adria-Philatelie Kloster Mekinje, Polceva pot 10
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07.04.2019
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Freising
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Philatelisten- und Numismatiker-Club Freising e.V. Luitpoldhalle, Luitpoldstr. 1
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07.04.2019
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Lana / Süd- tirol / Italien
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Lanaphil Raiffeisenhaus Lana, Via Andreas Hofer, 9
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13.04.2019
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München
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Philatelisten-Club Bavaria e. V. München Gasthaus Gartenstadt, (Zugang über Wirtsgarten/ Eschenstraße), Naupliastraße 247
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14.04.2019
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Rosenheim
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Philatelistenverein Rosenheim e.V. Inntalhalle, Kapuzinerweg 2
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28.04. – 05.05.2019
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Regensburg
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Briefmarkenschau Offene Klasse Philatelisten-Vereinigung Regensburg e.V. Schloss St. Emmeram (Gang vor der Hofbibliothek) Emmeramsplatz 5
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04.05. – 05.05.2019
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Ansbach
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Wettbewerbsausstellung Rang 3 ANBRIA 2019 Briefmarkensammlerverein Ansbach Tagungszentrum Onoldia, Nürnberger Str. 30
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05.05.2019
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Ansbach
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71. Landesverbandstag Landesverband Bayerischer Philatelisten-Vereine e. V. Tagungszentrum Onoldia, Nürnberger Str. 30
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05.05.2019
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Ottobrunn
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Briefmarken- und Münzsammlerverein Ottobrunn Wolf-Ferrari-Haus, Rathausplatz 2
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19.05.2019
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Holzkirchen
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Briefmarkenfreunde Hausham-Bad Tölz e.V. Mittelschule Holzkirchen, Baumgartenstr. 7
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02.06.2019
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Moosburg
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Briefmarken- und Münzensammlerclub Moosburg e.V. Stadthalle, Breitenbergstraße
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29.06.2019
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Bad Tölz
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Großtauschtag / Briefmarkenschau Briefmarkenfreunde Hausham-Bad Tölz e.V. Kleiner Kursaal, Ludwigstr. 11
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30.06.2019
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München
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Ansichtskarten-Sammlerbörse Bürgersaal Fürstenried-Ost, Züricher Str. 35
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14.07.2019
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München
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ARGE Münchener Briefmarkenvereine e.V. Bürgersaal Fürstenried-Ost Züricher Str. 35
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Echt oder nicht echt, das Prüfzeichen
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Mich wundert immer, dass viele Sammler wenig bis nichts über die Aussagekraft von Prüfzeichen wissen. Dadurch sind Manipulationen bereits geprüfter Marken möglich. Erkennbar, da das Prüfzeichen von Marken mit Aufdruck oder gestempelte Marken dieses in anderer Stellung haben. Geprüft allein heißt noch lange nicht, dass nicht rückseitig „Stempel falsch“ steht. Auch durch Nachzähnen am unteren Rand lässt sich das Prüfzeichen „höherstellen“. Oder einfacher gesagt, etwas Kenntnis über Briefmarken, Zähnungsarten, Prüfstempel, etc. sollten schon vorhanden sein. Wissen sollte man auch, dass heute nichts leichter ist, als diese einfachen Prüfstempel zu fälschen,
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wobei ein „FLENING BBB“ nicht einmal eine Fälschung im eigentlichen Sinne darstellt (denn Lesen sollte man ja wohl wobei können).
Ärgerlich ist, dass das Anbringen eines Prüfzeichens – vor allem nicht des gewünschten – eine Veränderung des ursprünglichen Zustands der Marke ist, weshalb auch Auktionshäuser hierzu gerne Vermerken: „Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer des BPP oder anderer, zuvor mit dem Versteigerer zu vereinbarender Prüforganisationen oder Prüfer gilt nicht als Veränderung des Originalzustandes.“ Bei Online-Versteigerern verlangen einige Einlieferer, dass bei Prüfung von Marken keine Prüfzeichen angebracht werden dürfen, will man sie zurückgeben. Dann könnte man ja zurückgesandte Marken möglicherweise nicht mehr so leicht wieder anbieten.
Aber was, wenn Prüfstempel oder Atteste okay sind, die Marke sich aber doch als Fälschung herausstellt? Ein Urteil des LG Saarbrücken sieht in erster Linie den Verkäufer in der Haftung, nicht den Prüfer. Lt. Briefmarken Spiegel wolle der Präsident des BPP Christian Geigle prüfen, ob eine „Schutzwirkung zugunsten Dritter“ durch den BPP zu gewährleisten sei. Vielleicht tut er sich da als von der IHK Aschaffenburg als vereidigter Briefmarkensachverständiger und der damit sicherlich höherer Haftung für falsche Gutachten leichter als die anderen „nur“ BPP-Prüfer durch ihre doch recht überschaubaren Prüfstandards als Grundlage für Haftungsansprüche. Seine BPP-Kollegen sähen keine Notwendigkeiten von Änderungen.
Samuel Fleischhacker
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Belege und Datenschutz
Wieder geistert die DSGVO durch unsere Sammelobjekte, enthalten Belege doch Adressen und Absenderangaben. Der Briefmarken Spiegel schreibt Interessantes über dieses Thema mit der Überschrift „Weitergabe illegal“.
Das immer beliebter werdende Sammeln von Belegen ist sicher kein Problem, wenn diese im privaten Umfeld weitergegeben werden. Werden sie dagegen veröffentlicht, als Abbildungen im Zeitschriften, gezeigt auf Ausstellungen oder im Internet, sollten sie abgedeckt oder unkenntlich gemacht werden. Kein Problem bereitet es natürlich, wenn nur die eigene Adresse zu lesen ist.
Für Firmen oder Behörden ist die Weitergabe ihrer Brief-/Kartenpost und damit ihrer Kundendaten nicht nur seit Inkraftsetzen der DSGVO eine schwerwiegende Verletzung des Datenschutzes. Damit müssten eigentlich schon seit langem diese Quellen von Belegen versiegt sein.
Durch den Begriff „Daten natürlicher Personen“ bezieht sich der Datenschutz nach herrschender Meinung nur auf noch lebende Personen, wobei man hier auch bei älteren Belegen mit Vermutungen vorsichtig sein sollte. Manche leben doch recht lang. Von einer Adressangabe kann auch die seit Jahrzehnten an einem Ort ansässige Familie betroffen und damit auch posthum geschützt sein.
Wichtig ist, dass der Briefmarken Spiegel trotz DSGVO auch einen Blick ins Grundgesetz wagte. Denn § 1 GG sagt ganz klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Über § 189 StGB ist die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener untersagt und strafbar. Damit ist unter Umständen auch der Inhalt von Briefen und Karten schützenswert, so z. B. Aussagen über Krankheiten, wovon möglicherweise sogar noch lebende Angehörige betroffen sein können.
Bestimmte Ansprüche auf Schutz enden nicht mit dem Tod. So können nach § 22 KunstUrhG Angehörige das Recht am eigenen Bild noch 10 Jahre nach dem Tod des Verstorbenen geltend machen. Der Schutz geistigen Eigentums gilt mindestens 50 Jahre nach dem Tod, in Deutschland 70 Jahre, in einigen Ländern bis zu hundert Jahre. Selbst anonyme Werke sind in Deutschland 70 Jahre ab Veröffentlichung geschützt. Damit ist das Urheberrecht ein höchst interessantes juristisches Spielfeld.
Keinerlei Risiko besteht, wenn kritische Belege im stillen Kämmerlein verwahrt werden und man lieber auf eine prahlerische Präsentation verzichtet. Immer kritischer wird es, wenn die Präsentation im Internet erfolgt, denn mittlerweile sind Suchmöglichkeiten sogar über Bildvergleiche dank künstlicher Intelligenz und maschinellen Lernens der Suchmaschinen fast unvorstellbar treffsicher. Im Briefmarken Spiegel schließt sich Philatelie und Internet wie so oft aus, obwohl nichts öffentlicher ist als das Internet. Hier ist es das Telemediengesetz, das wohl jede noch so private Webseite zwar nicht zu einer gewerbsmäßig, aber sicher zu einer geschäftsmäßig betriebenen macht, wodurch auch nicht gewerbliche Anbieter in Onlineshops oder Online-Versteigerungen per se zu geschäftsmäßigen Anbietern werden und somit das Private verlassen. Wie ein Anbieter nun eine Ganzsache mit einer kritischen Adresse z. B. in ebay mit hinreichendem Kaufanreiz darstellen soll, bleibt eine interessante Frage. Sicher aber stellt er sich aber selbst auf einen globalen Präsentierteller.
Samuel Fleischhacker
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