April 2018

April 2018 - 31. Jahrg. - Nr. 123

Inhaltsverzeichnis:
Einladung zur vereinsinternen Versteigerung am 20.4.2018
Außerordentliche Mitgliederversammlung am 18.05.2018
Bericht von der Mitgliederversammlung am 23.03.2018
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23.03.2018
Antrag zu TOP 2 der a. o. Mitgliederversammlung
Interessante Tauschtage (Auswahl):
Echt oder nicht echt, das Attest

VB201803a
Echt oder nicht echt? Gemeint ist hier das Attest.

Einladung zur vereinsinternen Versteigerung am 20.4.2018

Heuer hat es etwas gedauert, bis es endlich ein paar warme Tage gab, die das Frühjahr ankündigen. In meiner Kindheit hieß das auch, Zeit des Frühjahrsputzes. Stöbern, nannte man das auch, weil es nicht nur darum ging, dass nach dem Winter alles wieder blitz und blank sauber war, es sollte auch alles raus, was man nicht mehr brauchte.

Wie wäre es mit einem philatelistischen Stöbern? Bringen Sie das, was andere noch brauchen können oder sogar dringend suchen mit zu unserer Versteigerung. Oder nutzen Sie die Gelegenheit und ersteigern sie die einmaligen Schnäppchen, welche die anderen mitbringen. Damit sie selber etwas fürs Stöbern nächstes Jahr haben. Denken Sie daran: Frühzeitig einliefern, denn um 19 Uhr geht die Versteigerung bereits los.

Außerordentliche Mitgliederversammlung am 18.05.2018

Liebe Mitglieder
wir möchten Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung einladen:

Freitag, 18. Mai 2018, Beginn: 19:00 Uhr
Nachtasyl, Stadthalle Germering, Landsberger Str. 39, 82110 Germering.

(Bitte im Foyer der Stadthalle informieren, ob wir nicht wieder auf einen anderen Saal verlegt wurden!)

Tagesordnung:
1. Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Besprechung über die Zulassung der Anträge
3. Austritt aus dem Landesverband Bayerischer Philatelisten-Vereine e.V.
4. Änderung unserer Satzung
5. Mitgliedsbeitrag 2019
6. Umsetzung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum
25.5.2018

Wir bitten Sie, Anträge zum Entwurf der Satzungsänderungen und Vorschläge zur Umsetzung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorab unseren 1. Vorsitzenden Albert Kramhöller zuzusenden.

Der aktuelle Stand des Entwurfs der Satzungsänderung findet sich im Anhang zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23.3.2018.

Der Vorstand

Bericht von der Mitgliederversammlung am 23.03.2018

Wenn nur Kassenprüfer zu bestimmen sind, dann ist eine Mitgliederversammlung reine Routine, mal ein paar Minuten länger, mal kürzer. Manche Vereine schaffen dies in zehn Minuten.

Nicht so, wenn der Austritt aus dem Landesverband Thema ist. Jeder hat das Recht, seine Meinung dazu zu äußern und auch dafür zu kämpfen. Auch ich halte nach wie vor eine Zugehörigkeit zu einer Dachorganisation gerade heute für unabdingbar. Wie sagte doch der Rechtspfleger im Amtsgericht München. „Solche Rechtsauskünfte darf ich ihnen nicht geben, da sollte Ihnen doch ihre Dachorganisation helfen.“

Mich hat nicht gestört, dass wir gut zwei Stunden über die Satzungsänderungen diskutiert haben. Gestört hat mich, dass immer wieder das eigene Rechtsempfinden vorgebracht wird, ohne sich vorher zu vergewissern, ob diese Meinung richtig ist. Weiter stört mich, dass unsere Mitglieder nicht bereit sind, Forderungen an den Landesverband zu erheben und dass das Geschehen im Landesverband auch kaum interessiert, was man besonders am Interesse an der LV-aktuell erkennen kann, die kaum gelesen wird. Immerhin erhält der Landesverband 19,– € unseres Mitgliedsbeitrags von 28,– €, immerhin fast 68 %, bei steigender Tendenz

Ich hielte das für akzeptabel, wenn wir dafür hinreichend Unterstützung für die Vereinsarbeit erhielten. Es wird toleriert, dass wir zwar viele Vorschläge erhalten, was ein Verein alles tun müsse, aber wie das zu umzusetzen sei, darum müssen wir uns gefälligst selbst kümmern. Vielleicht noch der hilfreiche Tipp, dass manches recht kompliziert sei. Also habe ich die Bitte an die Befürworter des Verbleibs im Landesverband, unter diesem aus meiner Sicht unhaltbaren Zustand, sich Gedanken zur Umsetzung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25.5.2018 im Verein zu machen. Darf ich auch die Meinung vertreten, die Empfehlung, man müsse sich darum kümmern, sei doch ausreichend. Vielleicht von mir noch der hilfreiche Hinweis, dass bei Verstößen empfindliche Bußgelder anstehen könnten.

Samuel Fleischhacker

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23.03.2018

Teilnehmer:
23 Mitglieder,
1 Mitglied verließ die Mitgliederversammlung vor deren Beginn,
 2 weitere während der Mitgliederversammlung
1 Gast

Von den Vorstandsmitgliedern waren anwesend:
1. Vorsitzender Albert Kramhöller
2. Vorsitzender Norbert Prummer
3. Vorsitzender Werner Wirges
Schatzmeister Erwin Götzinger

Beginn:19:00 Uhr
Ende:   21:25 Uhr

Tagesordnung:

  1. Begrüßung / Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung / Feststellung der Beschlussfähigkeit / Annahme der letzten Protokolle
  2. Bericht des Vorstands und des Kassiers
  3. Genehmigung der Jahresberichte und Entlastung der Vorstandschaft
  4. Besprechung der Anträge
  5. Wahl des Wahlausschusses (Wahlvorstand und zwei Beisitzer)
  6. Wahl des Schatzmeisters ab 1.1.2019
  7. Wahl der 2 Kassenprüfer und Ersatz für 2018
  8. Festsetzung Jahresbeitrag für 2019
  9. Änderung und Überarbeitung unserer Satzung zum 1.1.2019
  10. Verschiedenes

TOP 1.
Begrüßung / Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung / Feststellung der Beschlussfähigkeit / Annahme der letzten Protokolle

Der 1. Vorsitzende begrüßte die Teilnehmer, stellte die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Es sind fristgemäß keine Anträge eingegangen.
Das Protokoll erstellt Schriftleiter Samuel Fleischhacker.
Die TOP-Nummern ab Nr. 6 werden um eine erhöht, das Nr. 6 doppelt mit dieser Nummer aufgeführt wurde.
Zur Annahme der letzten Protokolle wurde der Einwand erhoben, dass der Beschluss, aus dem Landesverband auszutreten, in der Einladung nicht hinreichend klar angekündigt wurde.
Außerdem sei die vorgeschlagene Satzungsänderung zu spät mitgeteilt worden.
Nach längerer Diskussion herrschte Einigung, dass in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nochmals über den Austritt aus dem Landesverband abgestimmt wird und über die Änderung Satzung abgestimmt wird.

TOP 2:
Bericht des Vorstands und des Kassiers
Der 1. Vorsitzende berichtete über die Vereinstreffen, den Großtauschtag und das Jahresessen.
Kassier Erwin Götzinger berichtete, dass das Vermögen des Vereins am 1.1.2017
6465,92 € und am 31.12.2017 6066,39 € betrug. Der Verlust von 399,53 € beruht im Wesentlichen auf gestiegene Mietkosten und vor allem Nebenkosten der Stadthalle.

TOP 3
Genehmigung der Jahresberichte und Entlastung der Vorstandschaft
Die Kassenprüfer dankten und erklärten, dass die Kassenführung einwandfrei war. Der Vorstand wurde einstimmig mit 4 eigenen Enthaltungen entlastet.

TOP 4:
Besprechung der Anträge
Eine Besprechung war mangels Anträge nicht notwendig.

TOP 5:
Wahl des Wahlausschusses (Wahlvorstand und zwei Beisitzer)
Es wurde beschlossen, die Wahl der Kassenprüfer per Akklamation durchzuführen, da keine Gegenkandidaten vorhanden waren.

TOP 6:
Wahl des Schatzmeisters ab 1.1.2019
Entfiel, da Kassier Erwin Götzinger sein Amt erst hach der nächsten Mitgliederversammlung beendet.

TOP 7:
Wahl der 2 Kassenprüfer und Ersatz für 2018
Gewählt wurden Herbert Fischer und Thomas Hollrieder einstimmig bei eigener Enthaltung. Als Ersatzkassenprüfer wurde einstimmig Christian Brack gewählt.

TOP 8:
Festsetzung Jahresbeitrag für 2019
Der Jahresbeitrag für 2019 wird auf der außerordentlichen Mitgliederver­sammlung festgelegt.

TOP 9:
Änderung und Überarbeitung unserer Satzung zum 1.1.2019
Der Vorschlag zur Änderung der Satzung wurde Position für Position eingehend besprochen und geändert. Der geänderte Entwurf ist vorstehend zu lesen. Es wird gebeten, Änderungswünsche vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung an unseren 1. Vorsitzenden Albert Kramhöller zu richten.

TOP 10:
Verschiedenes
Großtauschtag und Jahresessen werden wie bisher abgehalten.

Albert Kramhöller
1. Vorsitzender
Samuel Fleischhacker
Schriftführer

Der Satzungsentwurf ist im Vereinsboten nachzulesen.

Antrag zu TOP 2 der a. o. Mitgliederversammlung

Hiermit stelle ich den Antrag, TOP 15 in der geänderten Fassung komplett zu streichen.

Begründung:
M. E. ist in § 17 ZPO der Gerichtsstand juristischer Personen und in § 22 ZPO der Gerichtsstand gegenüber juristischen Personen hinreichend festgelegt.

Im Internet finden sich Meinungen, das eine Gerichtsstandsvereinbarung sinnvoll sein könnte, wenn ein Mitglied ins Ausland umzieht. Dabei ist im Bereich der Europäischen Union Art. 23 EVGVVO zu beachten, die das vorab wohl nicht zulässt. Für den Rest der Welt müsste natürlich geprüft werden, inwieweit dortiges Recht beachtet werden muss.

Wird der Gerichtsstand trotzdem für unverzichtbar gehalten, bitte ich, dass dann hinreichend die Gerichtsstände für Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bun­desgerichtshof unter Beachtung von Zuständigkeiten und Streitwerten bezeichnet werden, ebenso bzgl. des Auslandes.

So wie jetzt festgehalten, ist m. E. ‘Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürstenfeldbruck‘ falsch.

Samuel Fleischhacker

Interessante Tauschtage (Auswahl):

22.04.2018

Karlsfeld bei München

Briefmarken-Sammler-Verein Dachau e.V.,
Bürgerhaus, Allacher Str. 1

22.04.2018

Rosenheim

Philatelistenverein Rosenheim e.V.,
Inntalhalle, Kapuzinerweg 2

28.04.2018

München

Philatelisten-Club Bavaria e. V. München, Gasthaus Gartenstadt (Zugang über Wirtsgarten/Eschenstraße), Naupliastraße 247

29.04.2018

Poing

Briefmarken- und Münzsammlerverein Poing e.V., Pfarrheim Pater Ruppert Mayer, Gebrüder-Asam-Str. 2

29.04.2018

Poing

Briefmarken- und Münzsammlerverein Poing e.V.
Pfarrheim Pater Ruppert Mayer, Gebrüder-Asam-Str. 2

06.05.2018

Ottobrunn

Briefmarken- und Münzsammlerverein Ottobrunn
Wolf-Ferrari-Haus, Rathausplatz 2

27.05.2018

Moosburg

Briefmarken- und Münzensammlerclub Moosburg e.V.
Stadthalle, Breitenbergstraße

10.06.2018

Holzkirchen

Briefmarkenfreunde Hausham-Bad Tölz e.V.
Mittelschule Holzkirchen, Baumgartenstr. 7

24.06.2018

St. Peter am Hart

Philatelisten Club Braunau Simbach
Festhalle, Gasthof Berger, Haus Nr. 50

30.06.2018

Bad Tölz

Briefmarkenfreunde Hausham-Bad Tölz e.V.
Kleiner Kursaal, Ludwigstr. 11

01.07.2018

München

ARGE Münchener Briefmarkenvereine e.V.
Bürgersaal Fürstenried-Ost, Züricher Str. 35

21.07. –
22.07.2018

München

Wettbewerbsausstellung Rang 3 MüBra´18, Briefmarken-Sammler- und Tauschverein München-Süd e. V.
Bürgersaal Fürstenried-Ost, Züricher Str. 35

Echt oder nicht echt, das Attest.

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Links ist ein Scan abgebildet, der mit 2400 dpi mit einem Canon-Flachbettscanner in Farbe erstellt wurde. Kann man damit mit einem höherwertigen Photodrucker eine Kopie erstellen, mit einem Bild einer Fälschung versehen und damit auch die gefälsch­ten Marken teuer verkaufen. Auf den ersten Blick, ja. Betrachtet man den Ausdruck aber mit einer guten 10-fach-Lupe, fällt sofort auf, dass die feinen Guillochen in unregelmäßigen Pixeln verschwunden sind und die Mikroschrift am Rande unleserlich ist. Im Original ist eben ein Sicherheitsdruck der Firma Giesecke & Devrient verwendet worden.

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Was aber mit dem Prägestempel. Da man sowieso nicht genauer hinsehen darf, genügt auch hier, ihn durch ein gedrucktes und schattiertes Wasserzeichen zu ersetzen. Umdrehen und schräg gegen das Licht halten offenbart auch dies. Verwendet wurde ein Papier mit einer Papierstärke von 0,13 mm, also mit ca. 130 gr/qm, aber die aufgeklebte und laminierte Abbildung der Briefmarken hat eine Stärke von 0,22 mm, zusammen also 0,35 mm, was auf der Abbildung zwar den Prägestempel hervorragend abbildet, weniger jedoch auf dem weiter unten eben nur 0,13 mm starken Papier. Der im Scan eingefügte Kreis zeigt, dass beide Teile wohl zusammengehören.

Die Abbildung der Marken ist übrigens von bemerkenswert guter Qualität. Der Textdrucker, vermutlich ein Laserdrucker, hätte aber ruhig mal ausgetauscht werden sollen.

Der Hinweis, dass sich eine gedruckte farbige Unterschrift in verschiedenfarbige deut­lich unterscheidbare Pixel auflösen müsste, hielt ich zunächst für richtig, stellte sich aber so nicht dar. Da sollte man doch besser den Sicherheitsmerkmalen des Sicherheitsdrucks vertrauen.

Dass man auch die gekauften Marken mit den im Attest abgebildeten genau vergleichen sollte, versteht sich hoffentlich von selbst.

Samuel Fleischhacker

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