Das Inssinuations-Dokument war ein Dokument welches den Gerichten und Behörden vorbehalten war. Man beauftragte die Post mit der Zustellung des Schriftstückes an eine bestimmte Person. Der Brief musste die Anschrift des Zustellpostamtes tragen. Der Antrag musste das verschlossene Schriftstück mit der Anschrift des Zustellempfängers tragen und die Geschäftsnummer, sowie ein vorbereitetes Formblatt zur Urkunde. Nachdem der Empfänger den Erhalt der Urkunde durch Unterschrift bestätigt hatte, bescheinigte der Postbote selbst die Übergabe durch Angabe von Tag, Uhrzeit und Unterschrift. Der Leiter der Postanstalt setzte später das Dienstsiegel daneben und die Urkunde wurde als gewöhnlicher Brief dem Auftraggeber wieder zurückgesandt. Die Gebühr musste im voraus entrichtet werden, sie umfasst die Briefgebühr hin und zurück, sowie die Auftragsgebühr für die Urkunde. Eine Briefgebühr und die Auftragsgebühr musste der Empfänger zahlen. Ist der Empfänger nicht erreichbar, z. B. verstorben oder unbekannt verzogen, so wird 1x die Briefgebühr und die Auftragsgebühr der Urkunde von der Post dem Auftragsgeber zurückerstattet.
Im Jahre 1872 wurde die Bezeichnung in „Behändigungsschein“' bzw. „Post-Behändigungsschein" geändert, es folgten noch verschiedene geringfügige Änderungen, die den Ablauf behandelten.
Am 1.10.1879 wurde abermals die Bezeichnung geändert und zwar in „Post-Zustellungsurkunde". Diese Bezeichnung blieb viele Jahre bestehen. Die Briefumschläge tragen die unterschiedlichsten Vermerke. Sie wurden gedruckt und gestempelt in den Farben schwarz, rot und blau. Es gibt auch von Hand geschriebene. Am 1.8.1964 wurde die Bezeichnung in „Post Zustellungsauftrag" abgeändert und besteht bis zum heutigen Zeitpunkt.
Werner Wirges
Die IBB, die Internationale Briefmarkenbörse München, ein Hort für Sammler. Die einen geben Geld aus und kommen freudestrahlend mit Ihren Schätzen heim. Andere - wie unser Herr Wirges - zeigt seine Schätze dort her und kommt Gold beladen zurück. Hier seine neuesten Erfolge:
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