Ausstellungen
Wirges

Wir gratulieren unserem Vereinsmitglied
 
Herrn Werner Wirges
 
zu seinen Ausstellungserfolgen.
 
Der Vorstand der
Germeringer Briefmarkenfreunde e. V.

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Vom Insinuations-Dokument zum Postzustellungsauftrag

Das Wort „Insinuation" kommt aus dem lateinischen „insinuatio". Es hat unter mehreren Bedeutungen auch die der „Eingabe eines Schriftstückes an ein Gericht". In unserem Fall ist diese Bedeutung relevant.

In der ersten Zeit wurde das Dokument von der Post, nur von der „0ber-Post-Direction", für eigene Delikte im Ermittlungs- und Strafverfahren benutzt, später wurde es auf gerichtliche Verfahren ausgedehnt.

Das „Insinuations-Dokument", auch „Post Insinuations Dokument'' genannt, wurde bei der Bayerischen Post schon 1811 eingeführt, für Preußen bestand es seit 1839. Für die Königlich Sächsischen Postanstalten wurde es unter der Nr. 81 durch das Post - Verordnungsblatt vom 16.1.1843 bekannt gegeben und eingeführt, um nur drei Postländer zu nennen.
 

Das Inssinuations-Dokument war ein Dokument welches den Gerichten und Behörden vorbehalten war. Man beauftragte die Post mit der Zustellung des Schriftstückes an eine bestimmte Person. Der Brief musste die Anschrift des Zustellpostamtes tragen. Der Antrag musste das verschlossene Schriftstück mit der Anschrift des Zustellempfängers tragen und die Geschäftsnummer, sowie ein vorbereitetes Formblatt zur Urkunde. Nachdem der Empfänger den Erhalt der Urkunde durch Unterschrift bestätigt hatte, bescheinigte der Postbote selbst die Übergabe durch Angabe von Tag, Uhrzeit und Unterschrift. Der Leiter der Postanstalt setzte später das Dienstsiegel daneben und die Urkunde wurde als gewöhnlicher Brief dem Auftraggeber wieder zurückgesandt. Die Gebühr musste im voraus entrichtet werden, sie umfasst die Briefgebühr hin und zurück, sowie die Auftragsgebühr für die Urkunde. Eine Briefgebühr und die Auftragsgebühr musste der Empfänger zahlen. Ist der Empfänger nicht erreichbar, z. B. verstorben oder unbekannt verzogen, so wird 1x die Briefgebühr und die Auftragsgebühr der Urkunde von der Post dem Auftragsgeber zurückerstattet.

Im Jahre 1872 wurde die Bezeichnung in „Behändigungsschein“' bzw. „Post-Behändigungsschein" geändert, es folgten noch verschiedene geringfügige Änderungen, die den Ablauf behandelten.

Am 1.10.1879 wurde abermals die Bezeichnung geändert und zwar in „Post-Zustellungsurkunde". Diese Bezeichnung blieb viele Jahre bestehen. Die Briefumschläge tragen die unterschiedlichsten Vermerke. Sie wurden gedruckt und gestempelt in den Farben schwarz, rot und blau. Es gibt auch von Hand geschriebene. Am 1.8.1964 wurde die Bezeichnung in „Post Zustellungsauftrag" abgeändert und besteht bis zum heutigen Zeitpunkt.

Werner Wirges

Die IBB, die Internationale Briefmarkenbörse München, ein Hort für Sammler. Die einen geben Geld aus und kommen freudestrahlend mit Ihren Schätzen heim. Andere - wie unser Herr Wirges - zeigt seine Schätze dort her und kommt Gold beladen zurück. Hier seine neuesten Erfolge:
 

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Aber München war nur der Anfang:

Bei der von den
Briefmarkenfreunden Regen e.V.
veranstalteten
Internationalen Briefmarken-
Wettbewerbsausstellung
im Rang 2
REGENIA 2007
wurde ihm für sein Exponat eine Auszeichnung im Medaillenrang
Gold
verliehen.
 

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Weiter ging es mit seinem Erfolg bei der Internationalen Briefmarken Börse 2008 in München:

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Dann seine Erfolge bei der WIPA’08 in Wien und der Internationalen Briefmarken Börse 2009 in München:

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Neue Erfolge bei der SIEPOSTA 2009:

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... und in Rom 2009:

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... und 2010 in Rosenheim,
Gmunden / Österreich, Hemer ...

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und Portugal:

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