Insinuations-Brief vom 29.12.1868 Die Aufgabe des Dokumentes erfolgte in Gotha durch Vorausfrankierung von 3 1/4 Gr., dem Adressaten am 30.12. persönlich übergeben, bescheinigt durch den Landbriefträger und wieder beim Kreisgericht am 31.12. eingetroffen. Normal wurden die Marken unter der Insinuationsgebühr verklebt, aber auch, wie hier, auf die Adressseite. Tarif vom 1.1.1868 - 31.12.1869: Ortsbrief = 1/4 Gr., Insinuationsgebühr = 3 Gr.
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